Informatik/Auskunft nach Art. 15 DSGVO.txt
2022-05-16 21:07:23 +02:00

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Plaintext

Sehr geehrte Datenschutzbeauftragte, Sehr geehrter Datenschutzbeauftragter,
nach Art. 15 DSGVO habe ich das Recht, von Ihnen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie personenbezogene Daten über meine Person gespeichert haben. Sofern dies der Fall ist, so habe ich ein Recht auf Auskunft über diese Daten.
1. Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten
Ich darf Sie in diesem Fall bitten, mir gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO folgende Informationen mitzuteilen:
- Welche Daten über meine Person konkret bei Ihnen gespeichert oder verarbeitet werden (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde, Klausuren).
- Weiterhin wollen Sie mich bitte über die Verarbeitungszwecke meiner Daten ebenso informieren wie über
- die Kategorien personenbezogener Daten, die bezüglich meiner Person verarbeitet werden;
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die meine Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden;
- die geplante Dauer für die Speicherung meiner Daten, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
- über das Bestehen meiner Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten, ebenso wie über mein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO und mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
- Sofern die Daten nicht bei mir erhoben werden, fordere ich Sie auf, mir alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten mitzuteilen; sowie
- mir darzulegen, ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO besteht. In diesem Fall wollen Sie mir bitte aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für meine Person mitteilen.
- Wurden meine personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, wollen Sie mir bitte mitteilen, welche geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung vorgesehen sind.
2. Kopie meiner personenbezogenen Daten
Aus DSGVO Art. 15 Abs. 3 geht ein Anspruch auf Herausgabe der personenbezogenen Daten hervor. Dieser besteht, wenn der Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung eröffnet ist und personenbezogene Daten des Prüflings verarbeitet werden, sodass sich der Prüfling mit Betroffenenrechten auf das Recht auf Auskunft und insbesondere das Recht auf Kopie dem Grunde nach berufen kann und die geforderten Kopien auf vom Recht auf Kopie abgedeckt sind (Reichweite des Rechts auf Kopie). Der Personenbezug ergibt sich nicht allein aus den Namen der Prüflings oder einer Prüfungsnummer, sondern zusätzlich dadurch, dass die Antworten selbst personenbezogen sind, da sie den individuellen Kenntnisstand und das Kompetenzniveau sowie gegebenenfalls Gedankengänge, Urteilsvermögen und das kritische Denken des Prüflings auch im Bezug auf bestimmte Aufgaben und Aufgabentypen widerspiegeln.
Die Aufgabenstellung der Prüfung unterliegt nicht der DSGVO/BDSG, da es sich hierbei nicht um ein personenbezogenes Datum handelt. Eine Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten des Prüfers durch Verletzung seines Urheberrechts setzt voraus, dass dieser an seinen Prüferanmerkungen ein Urheberrecht besitzt. Das scheitert in der Regel schon an der erforderlichen Schöpfungshöhe. Soweit (ausnahmsweise) die erforderliche Schöpfungshöhe vorliegt, kann eine Verwertung des somit geschützten Werks aufgrund des §5 Abs. 1 UrhG in der Variante Entscheidung angenommen werden. Anerkannte erforderliche Schöpfungshöhe ist für jeden Fall schriftlich bekanntzugeben und zu begründen.
Ich bitte um vollständige Kopie aller verarbeiteten Daten. Die Herausgabe umfasst alle erhobenen personenbezogenen Daten sowie Kopien der Unterlagen, die Gegenstand einer Verarbeitung waren. Dies bezieht Anträge, Anfragen und Prüfungen mit ein.
Um eine korrekte Verarbeitung der personenbezogenen Daten ersichtlich zu machen bitte ich um vollständige Kopie der Prüfungen inklusive der Aufgabenstellung, Korrekturanmerkungen und Protokolle des Prüfers bezüglich meiner Arbeiten.
Sollte die Universität eine Herausgabe bestimmter Daten verweigern bitte ich zusätzlich um schriftliche Stellungnahme.
Im Falle fehlender Unterlagen und Nachweise bitte ich ebenfalls um schriftliche Stellungsnahme.
3. Form der Auskunft und Kopie
Bitte stellen Sie mir kostenfrei eine Kopie meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten und geforderten Kopien zur Verfügung. Sofern es Ihnen möglich ist die Daten in ausreichender Verschlüsselung zu übertragen bitte ich die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen. Ist Ihnen eine elektronische Zustellung nicht möglich, bitte ich um eine sichere postalische Zustellung mit Begründung weshalb die Universität keine ausreichende Verschlüsselung anbietet.
4. Identifikation meiner Person
Zur Identifikation meiner Person habe ich folgende Daten beigefügt:
- Name: XXXXXXXX
- Adresse: XXXXXXXX
- Email: XXXXXXXX
- Matrikelnummer: XXXXXXXX
- Geburtsdatum: XXXXXXXX
5. Fristen und Rechtsfolgen
Auskunftserteilungen müssen gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich erfolgen, spätestens aber innerhalb eines Monats. Ist Ihnen eine Auskunft innerhalb dieses Zeitrahmens nicht möglich bitte ich um begründete Stellungnahme rechtzeitig vor Ende der Frist. Es ist einmalig möglich die Frist für die Auskunft zu verlängern.
Sollte ich innerhalb der Frist keine Auskunft von Ihnen erhalten, so werde ich mich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ich mache darauf aufmerksam, dass unterlassene oder nicht vollständige Auskunftserteilungen nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit einer Geldbuße bedroht sind.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühen,
mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXX